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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Religiöse Akteure  

Definition

  • Der Term „Religiöse Akteure“ beinhaltet Personen bzw. Personenkreise, die in irgendeiner Weise an religiösen Festen, Zeremonien, Kulten usw. teilhaben bzw. aktiv teilnehmen oder bestimmte Aufgaben innerhalb dessen ausführen. Ebenso aufgezählt werden Ämter innerhalb der kirchlichen Organisation. (Urh. Lena Vitt, DAI)

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URI

http://thesauri.dainst.org/_3e297f30

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