Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Ämter
Definition
- Unter "Ämter" versteht man offizielle Rollen, die Personen zugeschrieben werden. Diese Rollen gewähren den Personen Rechte, erlegen aber auch Verpflichtungen auf in Bezug auf die Ausübung der Rechte bzw. auf die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Organisationspflichten innerhalb institutioneller Körperschaften. Personen mit solchen Rollen gelten als "Amtsinhaber", und alle in dieser Eigenschaft ausgeführten Handlungen gelten im Gegensatz zu "privaten" Handlungen derselben Person als Amtshandlungen. Diese Eigenschaften sind institutionell und sozial anerkannt und erhalten nur im Kontext einer organisierten Gemeinschaft Bedeutung. (nach Dariah BBT Version 1.2.2 "offices")
Oberbegriff
Unterbegriffe
Beispiel
- https://vocabs.dariah.eu/bbt/Concept/000025
In anderen Sprachen
-
offices (BBT)
Englisch
URI
http://thesauri.dainst.org/_67a3acdc
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