Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Soziale kollektive Einheiten
Definition
- Die Facette "sozialkollektive Einheiten" beinhaltet jede beliebige Anzahl von Personen, die gemeinsam eine Einheit bilden oder als solche angesehen wird. Die sich formierenden Einheiten ergeben sich aus gemeinsamen Handlungen von zwei oder mehr Personen, welche sich entweder kontinuierlich wiederholen oder sich aus sozialen und/oder institutionalisierten Verbindungen ergeben. Die Art der Beziehungen, aus denen sich solche "sozialen Netzwerke" / Verbindungen ergeben, decken ein breites Spektrum sozialer Aspekte ab (wirtschaftliche, religiöse, sportliche, politische, nationale usw.). Sie mögen auf der Grundlage gemeinsamer Traditionen und/oder Zielen basieren, die als integrierender Faktor dienen und somit diese Individuen zusammenbringen, die sich als einer bestimmten Gruppe zugehörig identifizieren. z. B. Nationen, organisierte religiöse Gruppen, soziale Minderheiten, Amateurgemeinschaften Anmerkung: Die genannten "sozialen Netzwerke"/Verbindungen können stark und institutionalisiert sein (z. B. eine Militäreinheit oder eine Ehe), institutionalisiert aber dennoch flexibel (z. B. eine Handelsfirma) oder komplett informell (z. B. eine spontane Diskussionsgruppe auf der Straße). (nach Dariah BBT Version 1.2.2 "social collective entities")
Oberbegriff
Unterbegriffe
In anderen Sprachen
-
Englisch
-
social collective entities (BBT)
URI
http://thesauri.dainst.org/_e12f4970
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