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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Zahlungsmittel  

Definition

  • Es handelt sich hierbei um verschiedene Formen des Geldes ursp. in sachwertorientierter Substanz in vielfacher Form auftretend. Oft mit definiertem Gewicht, Feingehalt und Rangfolge wie z.B. für Münzen verwendeten Metalle. Gemeint sind zudem prä- und paramonetäre Zahlungsmittel sowie künstlerisch gestaltete Objekte ähnlicher oder gleicher Form ohne Zahlungsmittelfunktion. (RGA s. v. Münze 326 f. (N. Klüßendorf))

Oberbegriff

URI

http://thesauri.dainst.org/_270660f3

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