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Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

Schmuck  

Definition

  • Gemeint sind Gegenstände, die sich v.a. nach heutigem Verständnis durch drei Kriterien definieren lassen: künstlerischer Wert, eine gewisse Zweckfreiheit (keine Gebrauchsgegenstände), werden hauptsächlich zur Dekoration bzw. Ausschmückung der Person benutzt (RGA s. v. Schmuck 213 (H. Beck)).

Oberbegriff

In anderen Sprachen

URI

http://thesauri.dainst.org/_ea7dbe35

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