Angaben zum Begriff

Gesetz > Richtlinie > Richtlinie Erneuerbare Energien

Bevorzugte Bezeichnung

Richtlinie Erneuerbare Energien  

Definition

  • Rechtsvorschriften für eine allgemeine Strategie bezüglich der Erzeugung und Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU, nach denen die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien mit detaillierten Fahrplänen vorlegen müssen, wie in jedem Mitgliedstaat die rechtsverbindlichen Ziele für 2020 zum Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreicht werden sollen

Oberbegriff

Gehört zur Gruppe

URI

http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/15272

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