Angaben zum Begriff

Gesetz > Richtlinie > Badegewässerrichtlinie

Bevorzugte Bezeichnung

Badegewässerrichtlinie  

Definition

  • Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) bezüglich der Überwachung, Bewertung und Bewirtschaftung der Qualität der Badegewässer sowie der Information der Öffentlichkeit über diese Qualität zur Verringerung und Vermeidung der Verschmutzung von Badegewässern und zur Information europäischer Bürger über den Grad der Verschmutzung

Oberbegriff

Gehört zur Gruppe

URI

http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/15066

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