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Oströmer  

Definition

  • Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Oströmisches Reich (Byzantinisches Reich, Griech isch es Kaisertum), das eine der beiden Reiche, in die nach Theodosius d. Gr. Tode 395 n. Chr. das römische Weltreich geteilt wurde, umfaßte alle asiatischen Provinzen, in Afrika die Provinzen Libyen, Ägypten, in Europa Thrakien, Mösien, Dacien, Mazedonien, Epirus, Thessalien, Achaia, mit der Residenz Konstantinopel, während die westlich davon gelegenen Länder mit der Residenz Rom das weströmische Reich bildeten (s. Art. »Römisches Reich« mit Karte »Römisches Weltreich« und Nebenkarte: »Oströmisches Reich«). Die Provinz Illyrien ward zwischen beiden Reichen geteilt, geriet aber bald in den Besitz der Westgoten unter Alarich. Weil das oströmische Reich für den bessern und gesichertern Teil des großen römischen Reiches galt, so erhielt es der ältere der beiden Söhne des Theodosius, Arcadius, während die andre Hälfte an den jüngern, Honorius, fiel. Für den jungen und schwachen Arcadius (395–408) regierte zuerst der Minister Rufinus und nach dessen noch 395 erfolgten Ermordung der Oberkämmerer, der Eunuch Eutropius. Der byzantinische Staat nahm mehr und mehr die Formen des Orients an; mit der Zeit wurde die griechische Sprache, im Verkehr die herrschende, auch zur Amtssprache erhoben und damit das letzte Band zwischen beiden Reichen zerrissen. Statt vereint die Einbrüche der Barbaren abzuhalten, blickte jedes mit Schadenfreude auf die Unfälle des andern und reizte die Barbaren zu Einfällen in das Gebiet desselben auf. Eutropius erlag nach vierjähriger schmachvoller Regierung den von dem gotischen Feldherrn Gainas angezettelten Ränken (399), der indes selbst schon im nächsten Jahre die Hauptstadt verlassen mußte und Arcadius unter dem Einfluß seiner ränkevollen Gemahlin Eudoxia zurückließ. | Ihm folgte in der Regierung sein siebenjähriger Sohn Theodosius II. (408–450), bis 414 unter der Leitung des Präfekten Anthemius, dann unter der seiner bigotten Schwester Pulcheria. Ein Krieg mit den Persern endigte 422 mit der Teilung Armeniens zwischen Persien und Ostrom; von dem Hunnenkönig Rugilas ward Ruhe und Frieden für einen jährlichen Tribut von 350 Pfd. Goldes erkauft, der nach dem Tode Rugilas' (433) seinen Neffen und Nachfolgern Attila und Bleda gegenüber auf das Dreifache erhöht wurde. So ruhmlos die Regierung des Theodosius in der Geschichte auch ist, so ist doch sein Name verewigt durch den Codex Theodosianus, eine Sammlung aller seit Konstantin in Kraft getretenen kaiserlichen Verordnungen (438). Nach seinem Tode (450) wurde seine Schwester Pulcheria zur Kaiserin des Morgenlandes ausgerufen, die unter dem Vorbehalt ehelicher Getrenntheit den Marcianus, einen bejahrten, aber tatkräftigen Senator, zu ihrem Gemahl und Mitregenten wählte, der, nachdem sie 453 gestorben war, bis 457 regierte. Sein Nachfolger, der durch den Einfluß des germanischen Feldherrn Aspar auf den Thron erhobene Leo I. aus Illyrien (457 bis 474), erkaufte von den damals die Küsten des Mittelmeeres verwüstenden Wandalen um beträchtliche Summen Ruhe und Sicherheit seines Reiches und erlitt, als er 468 dieselben bekriegte, eine blutige Niederlage. Als Gegengewicht gegen die germanischen Söldner und deren bisher allmächtige Heerführer begünstigte er die kriegerischen Isaurier und machte einen Häuptling derselben, Zeno, zu seinem Schwiegersohn. Dieser, Zen oder Isaurier, folgte ihm (474–491), zuerst als Mitregent seines Sohnes Leo II., dann nach dem Tode des letztern (November 474) im eignen Namen. Er wurde zwar 476 durch seine Schwiegermutter Verina vertrieben, die an seiner Stelle deren Bruder Basiliscus auf den Thron erhob, kehrte aber schon im nächsten Jahre, nachdem Basiliscus einer Verschwörung zum Opfer gefallen war, zurück und rächte sich grausam an seinen Gegnern. Durch den Einfluß seiner Witwe Ariadne folgte Anastasius I. (491–518), diesem Justinus I. (518–527), ein alter Kriegsmann, der Sohn eines Bauern, der, selbst kinderlos, seinen Neffen Iustinianus adoptierte und als Mitregenten an nahm. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 234-238. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007197152

Oberbegriff

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