Angaben zum Begriff

Bevorzugte Bezeichnung

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Freiherr  

Definition

  • Duden: 1. Adelstitel eines Angehörigen einer Klasse des niederen Adels; Abkürzung: Frhr. | 2. Träger dieses Titels; Abkürzung: Frhr. | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Freiherr, die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, der keinem Größern zu Diensten verpflichtet war, jetzt Titel der Adligen, die den nächsten Rang nach den Grafen haben, dem Baron (s.d.) entsprechend (s. Adel, S. 100f.). Die Gemahlin eines Freiherrn wird Freifrau, die Tochter Freiin oder Freifräulein genannt. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 68. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006633579

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