Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
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Definition
- Duden: 1. Titel des Monarchen im vorrevolutionären Russland (zeitweise auch Herrschertitel in Bulgarien und Serbien) | 2. Träger des Titels Zar | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Zar (russ., franz. Schreibweise Czar oder Tsar, v. lat. Caesar, griech. Kaisar), Herrschertitel bei den östlichen Slawen (Bulgaren, Serben, Russen); auch die Chane der Mongolen wurden Zare genannt. Während angeblich Wladimir Monomach (1113–25) und vorübergehend Wassili II. (1425–62) den Titel Z. annahmen, führten ihn seit Iwans IV. Krönung (1547) alle russischen Herrscher. Peter I. vertauschte ihn 1721 mit dem Titel Kaiser (jetzt »Kaiser und Selbstherrscher aller Reußen«); doch führen die Kaiser von Rußland noch jetzt von einzelnen Teilen des Reiches (Kasan, Astrachan, Sibirien, Taurische Chersones und Grusien) den Titel Z., wie Alexander I. 1815 den eines Zaren von Polen annahm. Die Gemahlin des Zaren heißt Zariza, der Thronfolger Zarewitsch und die Tochter des Zaren Zarewna; seit 1841 führt der Thronfolger den Titel Cäsaréwitsch, seine Gemahlin Cäsaréwna. Die Prinzen und Prinzessinnen des kaiserlichen Hauses, die den zwei ersten kaiserlichen Deszendenzgraden angehören, heißen Großfürsten und Großfürstinnen, Kaiserliche Hoheit; der dritte agnatische Deszendentengrad führt den Titel Fürst von kaiserlichem Geblüt mit dem Prädikat Hoheit, die fernern Grade denselben Titel mit dem Prädikat Durchlaucht. Nur die agnatische Linealprimogenitur des dritten agnatischen Grades behält den Hoheitstitel für immer als reserviertes Majoratsrecht bei. Diese Bestimmungen über Einschränkung des großfürstlichen Titels sind durch das Hausstatut vom 2./14. Juli 1886 getroffen worden. Weißer Z. bedeutet soviel wie unabhängiger Zar. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 853. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007715706