Angaben zum Begriff
Bevorzugte Bezeichnung
Begriffs-Schema: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
- Duden: jeweils auf drei Jahre ernannter Vorsteher eines Konvents der Franziskaner oder Kapuziner | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Guardiān (mittellat. guardianus, v. ital. guardiáno, »Wächter, Hüter«), heißt bei den Franziskanern und Kapuzinern der Pater Superior oder Vorgesetzte, in England derjenige, der während einer geistlichen Vakanz die geistliche Jurisdiktion in einer Diözese versieht; in Portugal Unteroffizier der Marine. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 481. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/2000671918X