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Definition
- Duden: 1. Angehöriger eines westgermanischen Volksstammes | 2. Einwohnerbezeichnung zu Franken | Duden: Franken: Landschaft in Bayern und Baden-Württemberg | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Franken, das bedeutendste der Stammesherzogtümer, in die Deutschland nach dem Ausgang der karolingischen Dynastie zerfiel (s. die »Geschichtskarte von Deutschland I«). Von alters her wurde es als Kern des aus der einstigen fränkischen Monarchie erwachsenen Deutschen Reiches angesehen, weshalb auch der deutsche König, welchem Stamm er auch angehören mochte, durch die Wahl, die meist auf fränkischer Erde geschah, für seine Person das Recht der Franken (vgl. den Artikel »Frankenreich«) erhielt. Die Grenze des Herzogtums F., zu dem auf dem linken Rheinufer gegen Lothringen hin noch das Gebiet von Worms, Mainz und Speyer gehörte, zog sich auf der rechten Seite des Rheins zwischen Sachsen, Bayern und Alemannien hin; im N. ward sie ungefähr durch den Lauf der Sieg, Eder und Werra sowie durch den Thüringer Wald, im O. durch das Fichtelgebirge und die Wasserscheide zwischen Rednitz und Nab, im S. durch die Altmühl, Wernitz, den obern Kocher, die Enz und Murg bezeichnet. Es zerfiel in Francia orientalis (Ostfranken, Franconia; vgl. den Artikel »Fränkischer Kreis«), das Gebiet auf beiden Seiten des Mains, dessen Mittelpunkt Würzburg war, und Francia Rhenensis (Rheinfranken), das Land um den Rhein und insbes. die Gaue am linken Ufer dieses Flusses; als die Grenze zwischen beiden Teilen von F. kann der Spessart angesehen werden. | Zu Anfang des 10. Jahrh. wetteiferten zwei Geschlechter um die herzogliche Gewalt in F.: das Haus der Popponen oder Babenberger (s. Babenberg), deren Besitzungen in dem spätern Bamberg ihren Mittelpunkt hatten, und das Haus der Konradiner, die aus dem Niederlahngau stammten und in Ostfranken und Thüringen begütert waren. Unter Ludwig dem Kind brach zwischen beiden ein heftiger Kampf, die Babenberger Fehde (s.d.), aus, in der sich der König und die Kirche auf die Seite der Konradiner stellten; sie endigte damit, daß nach dem Untergang der Babenberger, deren Haupt Adelbert 906 hingerichtet ward, Konrad I. (s.d.) als Herzog von F. anerkannt wurde. Als dieser 911 zum König erwählt wurde, ging die herzogliche Gewalt auf seinen Bruder Eberhard (s.d.) über, der nach Konrads Tode (918) die Wahl Heinrichs von Sachsen zum König begünstigte. Auch an der Wahl Ottos I. 936 nahm Eberhard teil, empörte sich aber dann gegen Otto im Bunde mit dessen Brüdern Thankmar und Heinrich und wurde 939 bei Andernach von Anhängern des Königs überfallen und niedergemacht. Die Folge dieser Unruhen war die Aufhebung des Herzogtums in F.: fortan stand das Land unmittelbar unter der Krone. Das mächtigste Geschlecht in Rheinfranken war nun das Haus der Salier, dessen Haupt, Konrad der Rote, Schwiegersohn Kaiser Ottos I. und Herzog von Lothringen wurde; es verband mit einem ausgedehnten allodialen Besitz Grafenrechte im Worms-, Speyer-, Nahe- und andern Gauen, und seine Güler hatten in Worms ihren Mittelpunkt. Zu einer wirklich herzoglichen Gewalt in Rheinfranken ist es indes nicht gelangt. Der eine Zweig dieses Hauses gelangte 1024 mit Konrad II. 1024 zum Thron; der andre, jüngere Zweig starb 1039 mit dessen Vetter Konrad dem jüngern aus. Rheinfranken gehörte später z. T. den rheinischen Pfalzgrafen, z. T. geistlichen Herren, den Bischöfen von Worms, Speyer und Mainz, z. T. weltlichen, den Wild- und Rheingrafen, den Grafen von Nassau, Katzenelnbogen, Hanau und den Landgrafen von Hessen; der Name F. kam für diese Bezirke außer Gebrauch. | In Ostfranken machten die Bischöfe von Würzburg im Anfang des 12. Jahrh. herzogliche Rechte geltend. Als dann Kaiser Heinrich V., um den Abfall des Bischofs Erl ung zu strafen, diesem die herzogliche Gewalt entzog, ernannte er seinen Neffen Konrad von Staufen zum Herzog von F.; dieser behielt den Titel auch dann bei, als 1120 Würzburg in seine Rechte wieder eingesetzt wurde. Das staufische Herzogtum ward später nach einem Hauptpunkt der Besitzungen des Hauses als Herzogtum Rothenburg bezeichnet und erhielt sich als solches bis zum Erlöschen des Hauses; die Bischöfe von Würzburg aber erschlichen von Friedrich I. 1168 auf Grund gefälschter Urkunden Heinrichs II., Konrads II. und Heinrichs III. die Anerkennung und Bestätigung ihrer Rechte und nahmen (zuerst Bischof Johann II. 1411–40) den Titel Herzog von Ostfranken an, ohne daß aber dadurch dem Bischof Rechte über die bambergischen, fuldaischen, burggräflich nürnbergischen, hennebergischen, hohenlohischen und andre Gebiete, in die das ehemalige Herzogtum zerfiel, eingeräumt worden wären. Aus diesen Gebieten wurde dann bei der Einteilung des Reiches in Kreise der Fränkische Kreis (s.d.) gebildet. 1633 ließ Bernhard von Weimar sich von den zu Heidelberg versammelten Fürsten des Heilbronner Bundes zum Herzog vnn F. ernennen, das größtenteils aus geistlichen Territorien gebildet werden sollte; in Würzburg ließ sich Bernhard huldigen, vermochte sich aber nach dem Siege der Kaiserlichen[828] bei Nördlingen, 6. Sept. 1634, in F. nicht zu behaupten. Später wurde der größere Teil von F. bayrisch; und 1837 erhielten die drei nördlichen Kreise des Königreichs Bayern den Namen Ober-, Mittel- und Unterfranken (s. die einzelnen Artikel). Vgl. Eckhart, Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis (Würzb. 1729, 2 Bde.); Stein, Geschichte Frankens (Ostfrankens; Schweinfurt 1885–86, 2 Bde.); Henner, Die herzogliche Gewalt der Bischöfe von Würzburg (Würzb. 1874). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 828-829. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006629504
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