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Definition
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Duden: 1. Bauer, Landwirt, der insbesondere Ackerbau betreibt |
2.
(Völkerkunde) jemand, der Ackerbau treibt, dessen Existenzgrundlage der Ackerbau ist | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Ackerbau, Teil der Landwirtschaft, der sich auf die Nutzbarmachung des Grund und Bodens durch Hervorbringung pflanzlicher Rohstoffe bezieht. Nur die Pflanze vermag die unorganischen Stoffe des Bodens für sich und zur Ernährung der Tiere nutzbar zu machen. Die Lehre vom A. (Agronomie) stützt sich daher auf die Kenntnis des Pflanzen lebens (Phytobiologie) und nimmt ihren Ausgang von der Erörterung der Wachstumsbedingungen, d.h. Boden und Atmosphäre, welche die Stoffe und Kräfte für die Entwickelung der Pflanzen bieten. Sie erörtert die Kulturmaßregeln zur dauernden (Melioration) oder zeitweiligen (Bodenbearbeitung, Düngung) Verbesserung des Pflanzenstandortes, hat schließlich die Kulturverfahren anzugeben, die während des Keimens, Wachsens und Reisens der Kulturpflanzen zur Ausführung gelangen, um unter den gegebenen oder verbesserten Wachstumsbedingungen von der Bodenfläche den möglichst hohen Ertrag von Pflanzenprodukten zu erzielen. Die Lehre vom A. im allgemeinen wird auch als allgemeiner Pflanzenbau von dem besondern Pflanzenbau (s. d.) unterschieden. Vgl. Krafft, Ackerbaulehre (7. Aufl., Berl. 1899); Rosenberg-Lipinsky, Der praktische A. (7. Aufl., Bresl. 1890, 2 Bde.). S. auch Landwirtschaft. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 84. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006191932
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