Concept information
Preferred term
Concept scheme: https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/ConceptScheme
Definition
- Duden: 1. jemand, der auf die Jagd geht | Duden: Jagd: 1. a. das Aufspüren, Verfolgen, Erlegen oder Fangen von Wild | b. [gesellige] Veranstaltung, bei der eine Gruppe von Jägern auf bestimmtes Wild jagt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Jagd, das Aufsuchen, Verfolgen und Aneignen des Wildes, bildet auf einer gewissen niedern Stufe der Entwickelung die Hauptbeschäftigung ganzer Völker (Jägervölker). Die Raubtiere werden gejagt, um sich vor ihren Angriffen zu schützen und die Haut zu erbeuten; das Fleisch des erlegten eßbaren Wildes dient zur Hauptnahrung, die Haut zur Kleidung. Mit zunehmender Kultur bildeten Viehzucht und Ackerbau die Hauptbeschäftigung der Völker, die J. wurde mehr Gegenstand des Vergnügens, besonders des Adels und der Fürsten, die Bannforsten anlegten, in denen sie sich das Jagdrecht vorbehielten. Auch die J. auf die größern Jagdtiere nahmen sie ausschließlich für sich in Anspruch. Mit dem 16. Jahrh. wurde das Jagdrecht Regal (s. Jagdhoheit). Zur Beaufsichtigung und Verwaltung der J., die bei gutem Wildstand nicht unbeträchtliche Einnahmen lieferte, wurden Beamte mit berufsmäßiger Ausbildung angestellt. Dadurch wurde die Jägerei zu einer Kunst, die von[133] den Berufsjägern zunftmäßig erlernt werden mußte. Die Ausübung der J. wurde nach gewissen Regeln betrieben, Jagdgeräte (s. Jagdzeug) und Fangapparate wurden verbessert, und es bildete sich die Weidmannssprache als eine besondere Jagdkunstsprache aus. Die Jagdausübung (das Weidwerk) teilte sich in verschiedene Zweige, und zwar sowohl infolge des erworbenen Rechts einzelner, gewisse Wildarten in bestimmten Gemarkungen mit Ausschluß andrer zu fangen oder zu erlegen, als auch infolge des kunstmäßigen Betriebs der einzelnen Jagdarten. Man unterscheidet hiernach allgemein hohe und niedere I. Erstere (Großweidwerk) umfaßt von den Spalthufern in der Regel das Edel- (Rotwild), Elch- (Elen-), Dam-, Reh- und Schwarzwild, den Steinbock und die Gemse; vom Geflügel das Auer- und Birkwild, die Fasanen, Trappen, Kraniche, Reiher und Schwäne; von den Raubtieren den Bär, Wolf, Luchs, Adler, Uhu und Falken. Alle übrigen Tiere gehören der niedern J. an. In einigen Ländern hat sich die Einteilung in hohe, mittlere und niedere J. herausgebildet. Zur hohen J. gehören alsdann Edel-, Elch-, Damwild, Steinbock, Gemse, Luchs, Bär, Auerwild, Trappen, Kraniche, Reiher, Schwäne, Adler, Uhu und Falke; zur mittlern (Mittel-) J. Reh, Sau und Wolf, das Birk- und Haselgeflügel und der große Brachvogel; zur niedern J. alles übrige Wild. In den preußischen Staatsforsten ist für die J., insofern sie durch die Forstbeamten administriert oder an diese und auch wohl an Private verpachtet wird, letztere Einteilung mit geringen Modifikationen maßgebend. Die J. auf Gemsen bildet eine in ihrer Örtlichkeit und Ausübung eigenartige J., für die eine Spezialität der berufsmäßigen Jäger sich erhalten hat. Im übrigen unterscheidet man nach dem Gebrauch von Jagdhilfsmitteln (Geräten) und den dabei benutzten Tieren, sodann nach den jagdlichen Berufskreisen, wie sich solche geschichtlich entwickelt haben: 1) Parforcejäger, denen das Pferd und der Jagdhund (Parforcehund, Meute) als Gehilfen dienen und Pflegbefohlene sind. Ihre Ausbildung ist derjenigen des deutschen hirschgerechten Jägers ähnlich, ihre Heimat das alte Frankreich mit seinem Herrscherglanz und Luxus. 2) Falkeniere, die abgerichtete Edelfalken zur Erreichung der Jagdbeute benutzten (s. Falken, S. 291 f.). Die Beize wird gegenwärtig nur noch in England und Mittelasien ausgeübt und gehört im übrigen der Vergangenheit an. 3) Deutsche hirschgerechte Jäger, die sich vorzugsweise mit der hohen J. beschäftigen, die Fertigung und den Gebrauch der Netze, Tücher und Lappen, wie solche bei der hohen J. dienen, verstehen, eine genaue Kenntnis der Fährten des Hochwildes besitzen, die Arbeit des Leit- und Schweißhundes kennen, die Kunst, das Hochwild aufzusuchen, zu beschleichen, zu erlegen und zu zerlegen (zerwirken), sich angeeignet haben. 4) Feldjäger, die vorzugsweise der niedern J. obliegen und wegen vorwiegender Beute an Flugwild besonders im Gebrauch der Flinte geübt sein müssen. Sie fangen das kleine Wild in Netzen, das Raubwild in Eisen und Fallen, auch üben sie die Erziehung und Dressur des Hühnerhundes, der meistens auch auf Wasserjagd abzurichten ist. 5) Fasanenjäger, die sich mit der Erziehung und Pflege der Fasanen beschäftigen. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 133-136. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006834477