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Definition
- Duden: 1. höchster Exekutivbeamter eines größeren Verwaltungsbezirks, einer Provinz | 2. höchster Exekutivbeamter einer Kolonie | 3. oberster Befehlshaber einer Festung, Garnison oder eines Standorts | 4. höchster Exekutivbeamter eines Bundesstaates in den USA | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907: Gouverneur (franz., spr. guwärnör), oberster Militärbefehlshaber einer großen Garnison oder Festung, mit eignem Stab (Gouvernementsstab); dann der oberste Regierungsbeamte in einem gewissen Bezirk (Provinz, Gouvernement, Kolonie); nach § 23 der Militärstrafgerichtsordnung Bezeichnung für den ersten Kommandanten einer Festung, dem als solchen die höhere Gerichtsbarkeit zusteht. Ist dem G. nur das Militärwesen unterstellt, so heißt er Militärgouverneur, steht er aber an der Spitze der Zivilverwaltung, Zivilgouverneur; auch Amtstitel der obersten Beamten in deutschen Schutzgebieten. In Nordamerika leitet ein gewählter G. (Governor) die Verwaltung eines jeden Staates. Auch ist G. Titel des Erziehers der Kinder vornehmer Familien sowie der dem Lehrerstand angehörigen Erzieher der Zöglinge in Militärerziehungsanstalten. Vgl. Generalgouverneur. | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 189. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006701760
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