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Minister  

Definition

  • Duden: Mitglied der Regierung eines Staates oder Landes, das einen bestimmten Geschäftsbereich verwaltet | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1908: Minister (lat., eigentlich »Diener«, Staatsminister, Staatssekretäre), die Inhaber der höchsten Verwaltungsstellen; Ministerium, die oberste Verwaltungsbehörde eines Staates. Die Einrichtung der Ministerien gehört der Neuzeit an und erscheint in Frankreich seit der Revolution, in Preußen seit der Stein-Hardenbergschen Periode und seitdem hier die Bedeutung des alten Staatsrats mehr und mehr zurücktrat, in Bayern schon seit Anfang des 19. Jahrh., als vollendet. In England fehlt noch heute die Titulatur M. für die Inhaber der dortigen Staatssekretariate. Nach der innern Einrichtung der gegenwärtigen Ministerien erscheint als gemeinsamer Wirkungskreis derselben: 1) die Beratung der Krone entweder durch persönlichen Vortrag der einzelnen M. oder durch kollegiale Antragstellung seitens eines gesamten, die einzelnen Ministerien in sich schließenden Staatsministeriums (Gesamtministerium); 2) die Ausführung der Gesetze entweder auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung oder vermöge der allgemeinen Befugnis der ausführenden Gewalt; 3) die Gegenzeichnung (Kontrasignatur) der von der Krone ausgehenden Regierungsakte sowohl im Sinn einer Beglaubigung als auch zum Zweck der Feststellung der Ministerverantwortlichkeit; 4) die Anweisung der Behörden bezüglich der Ausführung bestimmter Gesetze oder Verordnungen durch ministerielle Ausführungsvorschriften; 5) die Stellenbesetzung entweder unmittelbar auf Grund von Vollmachtserteilung des Herrschers oder im Wege des Vorschlags an den Herrscher. Es lassen sich, wo ein eigentliches Gesamtministerium besteht, zwei Systeme hinsichtlich der Einrichtung der Ministerien unterscheiden: das Kollegialsystem, wonach in wichtigern Fällen das Staatsministerium durch Stimmenmehrheit entscheidet, und das parlamentarische System, wonach an der Spitze des Ministeriums eine »leitende Person«, ein Premierminister oder Ministerpräsident, steht, der die politische Richtung der Regierung zu vertreten und eine gewisse Unterordnung unter die leitenden Gesichtspunkte von den übrigen Ministern zu fordern hat. Vorausgesetzt sind bei einer derartigen Einrichtung die vollkommene Gleichartigkeit der das Ministerium bildenden Elemente und die Ernennung der einzelnen Fachminister auf Vorschlag des Premiers durch die Krone. Unter den neuern Staatsmännern hat namentlich Fürst Bismarck diesem letztern System das Wort geredet. Abgesehen von England und den seinem Beispiel folgenden Staaten, wie Belgien, die Niederlande und Italien, kann die Krone ohne Rücksicht[877] auf parlamentarische Mehr- und Minderheiten die M. wählen. Nach deutschem und österreichischem Staatsrecht sind die M. Vertreter der Krone und deswegen den Kammern gegenüber mit besondern Rechten ausgerüstet. Sie können zu jeder Zeit in denselben erscheinen und müssen gehört werden, ein Recht, das nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 9) auch den Mitgliedern des Bundesrats in Ansehung des Reichstags eingeräumt ist. Auch können die M. zur Vertretung der Regierungsvorlagen Kommissare bestellen. Ob M., die nicht Mitglieder der Kammer sind, wegen Verletzung der parlamentarischen Ordnung vom Vorsitzenden eine Rüge empfangen dürfen, ist eine Streitfrage, die übrigens zu verneinen ist. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 877-879. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007093489

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