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Definition
- Duden: 1. a. (Militär) [höchster] Dienstgrad der höchsten Rangordnung der Offiziere (bei der Marine) | b. (Militär) Offizier dieses Dienstgrades | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905: Admirāl (v. arab. amîr, »Oberbefehlshaber«, mit lat. Anhängsel alis und Kreuzung des franz. amiral mit admirandus, einem ehrenden Beiwort für hochgestellte Personen im Mittelalter), Oberbefehlshaber zur See. Dieser Titel wurde durch die Mauren zuerst in Spanien gebräuchlich und kam in England 1216, in Frankreich 1248 in Gebrauch. Heute unterscheidet man den Großadmiral, den Admiral, den Vize- und den Konteradmiral mit den Rechten und Stellungen eines Generalfeldmarschalls, Generals, Generalleutnants und Generalmajors. Früher führte der A. neben dem Befehl über die ganze Flotte zugleich den über das Gros. Der Vizeadmiral befehligte die Vorhut, der Konteradmiral die Nachhut. England hat den Rang eines Lordgroßadmirals und eines A. of the fleet, Rußland den Generaladmiral. In Holland heißt der Konteradmiral Schout-bij-nacht, weil ihm früher die Sicherheit der Flotte bei Nacht anvertraut war. Der englische Konteradmiral heißt Rear A. Die Admirale führen zum Zeichen ihres Kommandos an Bord Flaggen (Flaggoffiziere). Diese Admiralsflaggen (s. Tafel »Deutsche Flaggen«) beanspruchen Salut als Ehrenbezeigung. Das Schiff, worauf ein A. den Befehl führt, heißt Flaggschiff (s. d.). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 116. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006195717