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Definition
- Duden: 1. Titel der Prinzen des Hauses Österreich | 2. Träger des Titels Erzherzog | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Erzherzog (Archidux), ein dem österreich. Haus eigentümlicher Titel, der von Kaiser Friedrich III. durch die Urkunde vom 6. Jan. 1453 der innerösterreichischen (ernestinischen) Linie der Habsburger verliehen wurde, gleichzeitig mit der Bestätigung des privilegium maius, der berühmten Fälschung Herzog Rudolfs IV. von Österreich aus dem Jahre 1358, durch die er in Anlehnung an ein echtes Privileg Kaiser Friedrichs I. von 1156 (privilegium minus) den österreichischen Herzogen von diesem besondere Vorrechte und Freiheiten zusprechen ließ; darunter befand sich auch der Titel eines »Pfalz-Erzherzogs«, den Rudolf IV. auch in seinen Urkunden und Siegeln führte, bis er durch Kaiser Karl IV. gezwungen wurde, ihn abzulegen. Lange vor der gesetzlichen Einführung 1453 hatte schon Herzog Ernst von Steiermark 1414, aller Wahrscheinlichkeit nach in Kenntnis des privilegium maius, den Titel Archidux zeitweilig geführt. Jetzt wird der Titel E. und Erzherzogin von den Mitgliedern des österreichischen Kaiserhauses allgemein geführt. Vgl. A. Huber, Über die Entstehungszeit der österreichischen Freiheitsbriefe (Wien 1860); W. Erben, Das Privilegium Friedrichs I. für das Herzogtum Österreich (das. 1902). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 90. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006569374