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Festung  

Definition

  • bdk: Profanbau | Duden: 1. stark befestigte, strategischen Zwecken dienende Verteidigungsanlage; Zitadelle | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906: Festung (hierzu Tafel »Festungsbau I-III«), eine Ortsbefestigung, die ringsum solche Stärke besitzt, daß sie ohne äußere Hilfe von außen gegen Überlegenheit behauptet werden kann. Der Besitz des Ortes ist Hauptsache, man will aber an Besatzung sparen, deshalb muß die F. Hilfe bieten. Diese besteht in der Sturmfreiheit, durch welche die Möglichkeit jeden Angriffs über das Feuerfeld sicher abgewiesen wird. Dazu gehört: tüchtige Feuerwirkung nach allen Seiten, Unzugänglichkeit gegen Anlauf, Sicherung gegen Überraschtwerden wie gegen Vernichtung aus der Ferne und Haltbarkeit der noch besetzten Teile, wenn es dem Feinde gelingt, an einer Stelle einzudringen, um ihn schnell wieder hinaus zu werfen. Die Aufgaben der Festungen haben sich mit der Zeit geändert, ein Hauptzweck besteht jetzt darin, wichtige Heeresstraßen und Landesgrenzen beim Übergang über Ströme oder Gebirge zu sichern oder zu sperren. Diesen Grenzfestungen, bez. Sperrplätzen, zu denen auch die Sperrforts der Defensivplätze gehören, stehen gegenüber die Fortfestungen (Metz, Verdun, Thorn, Warschau etc.), die man auch als Offensiv-, Armee-, Lagerfestung oder verschanzte Lager bezeichnet, weil Armeen unter ihrem Schutz lagern können. Zur Sicherung ganzer Landesteile, eines Kriegsschauplatzes bedient man sich auch der Festungsgruppen (s.d.), die dem ganzen Kriege dann den Charakter der Defensive geben. Hier wird noch mehr als bei großen oder zahlreichen Plätzen das Bedenken geltend gemacht, daß der Feldarmee zu viel Kämpfer entzogen werden. Die Ansichten über die für die Verteidigung eines Landes erforderliche Anzahl Festungen sind verschieden. Während Deutschland sich für die Anlage weniger, aber großer Festungen, deren strategische Bedeutung durch ihre Grenzlage gegen Frankreich und Rußland augenfällig ist, und die für die Offensivbewegungen der Feldarmee sichernde und fördernde Ausgangs- und Stützpunkte bilden, entschied, hat Frankreich ein vollständiges Absperrungssystem durch die Anlage zahlreicher Sperrforts und großer Festungen längs seiner Ostgrenze und durch eine zweite Reihe großer Festungen in dem Raum zwischen der Grenze und Paris mit dem Kostenaufwand von etwa einer halben Milliarde zur Ausführung gebracht, in dem Paris, das Zentrum des Systems, für sich ein Komplex von Festungen ist. Abgesehen von den ungeheuern Bau- und Unterhaltungskosten eines solchen Landesverteidigungssystems erfordert die kräftige Verteidigung so vieler Festungen auch entsprechend große Streitkräfte (in Frankreich gegen 500,000 Mann), die den Feldarmeen zum großen Teil verloren gehen. Dieses System zwingt also zur Führung eines Defensivkrieges. Ein Volk, in dem offensiver Geist lebt, wird in der Ausdehnung der Befestigungsanlagen, die immer einem gewissen Gefühl der Schwäche entspringen, Maß halten. Der frühere Grundsatz, daß die Landeshauptstadt jedenfalls befestigt sein müsse, hat nicht mehr allgemeine Geltung. Dies sind die politisch-strategischen Gesichtspunkte, die auch zum Bau neuer und zum Eingehen kleiner Festungen geführt haben. Die technische Seite, der Festungsbau (Land- und Küstenfestungen), tritt in dem Geschichtlichen zutage. Das Recht des Festungsbaues steht dem Souverän zu, in Deutschland, abgesehen von Bayern, dem Kaiser, der auch die Kommandanten ernennt. [...] | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 474-480. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006602800

URI

https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept_1123

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