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Kunstwerke > Plastiken > Gewandstatue

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Gewandstatue  

Definition

  • bdk: profane Kunst | Duden: Statue: frei stehende Plastik (1), die einen Menschen oder ein Tier in ganzer Gestalt darstellt | Meyers Großes Konversations-Lexikon 1909: Statŭe (lat. statua, franz. statue, spr. statǖ', Stand bild), die durch die Tätigkeit des bildenden Künstlers in irgendeiner, meist harten Masse dargestellte volle[869] Gestalt, besonders des Menschen. Im Altertum und in der neuern Zeit bis zur Zeit der Renaissance pflegte man statuarische Bildwerke zur Belebung und Verdeutlichung der Formen mehr oder weniger reich zu bemalen, was in unsrer Zeit wieder aufgenommen worden ist (s. Polychromie). Man unterschied schon im griechischen Altertum Idealstatuen, d. h. der Phantasie entsprungene Gestalten (Götter, Heroen etc.), und Porträtstatuen. Die Porträtstatuen kamen erst verhältnismäßig spät durch die Sitte auf, in Olympia Statuen der Sieger in den Wettkämpfen aufzustellen. Doch waren auch diese anfangs ideal, d. h. nicht porträtähnlich, gehalten. Noch später kam dazu das Genrebild, das Personen und Vorgänge aus dem Alltagsleben als Einzelstatuen oder Gruppen darstellt. In der römischen, besonders kaiserlichen, Zeit wurden in großer Menge Porträtstatuen gefertigt. Die moderne Bildhauerkunst versteht unter S. im weitesten Sinne jede plastische Einzelfigur, im engern Sinn ein stehendes Bild. Statuette, Standbildchen. Vgl. Bildhauerkunst und Säule (S. 640). | Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 869-870. | Permalink: http://www.zeno.org/nid/20007517459

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https://vocabs.acdh.oeaw.ac.at/traveldigital/Concept_2074

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